Abschlüsse und Versetzung/Übergang in Klasse 9 und 10
Klasse 9
Die 9. Klasse ist an der IGS ein sehr entscheidendes Schuljahr. Es stellen sich die Weichen für die Schullaufbahn: Wird die Berufsreife (früher Hauptschulabschluss) erreicht? Wird die Versetzung in Klassenstufe 10 erreicht? Die Anforderungen sind jeweils unterschiedlich.
Bei nicht erreichter Berufsreife darf die 9. Klasse einmal wiederholt werden. Bei erreichtem Abschluss der Berufsreife aber nicht erreichter Versetzung endet die Schullaufbahn an der IGS. Ein freiwilliges Wiederholen der 9. Klasse trotz erreichtem Abschluss ist nur auf schriftlichen Antrag und mit Begründung möglich. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz.
Notenbedingungen und Ausgleichsmöglichkeiten mit Fallbeispielen in Klasse 9 finden Sie unter diesem Link. Auf der ersten Seite sehen Sie die Bedingungen für den Abschluss der Berufsreife, auf der zweiten Seite die Bedingungen für die Versetzung in Klasse 10. Im Anschluss finden Sie Fallbeispiele.
FörderschülerInnen verlassen die Schule in der Regel nach Klasse 9 mit der besonderen Form der Berufsreife. Dafür gelten gesonderte Kriterien.
Klasse 10
In Klasse 10 entscheidet sich, ob der Sekundarabschluss 1 (früher Mittlere Reife) erreicht wird und eventuell sogar der Übergang in die Oberstufe (MSS). Die Ansprüche dafür sind aber ebenfalls unterschiedlich. Ein Wiederholen der 10. Klasse bei nicht erreichtem Abschluss oder bei nicht erreichtem Übergang in die MSS ist nur auf schriftlichen Antrag und mit Begründung möglich. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz.
Notenbedingungen und Ausgleichsmöglichkeiten in Klasse 10 finden Sie unter diesem Link. Auf der ersten Seite sehen Sie die Bedingungen für den Sekundarabschluss 1, auf der zweiten Seite die Bedingungen für den Übergang in die Oberstufe (MSS). Im Anschluss finden Sie Fallbeispiele.
Unser Kollege Herr Ulrich Heil hat eine Möglichkeit geschaffen, digital berechnen zu lassen, was mit einem Zeugnis möglich ist oder auch nicht.
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